Elektrizitätswerke warnen vor Stromgesetz

In der AZ vom 2. Mai warnen die Aargauer Stromversorger vor dem Stromgesetz. Ich aber warne vor diesem Verband!

Im Bericht lamentiert der Geschäftsführer, die gesetzlichen Vorgaben würden zu stark einschränken. Er verschweigt, wie die bisherige Freiheit der privatisierten Elektrizitätswerke funktionierte: Einfach billig einkaufen, oft irgendwo ‚änet‘ der Landesgrenze, aus AKW’s beispielsweise. Selber investieren? Fehlanzeige. Oder ca. 5 Rappen/kW für eingespeisten Strom aus privaten PV-Anlagen vergüten, anstatt ca. 8 Rp./kW und damit den privaten Anlagenzubau fördern? Fehlanzeige. Erst 2019 wurde endlich die Strafe mit dem Verrechnen der Lastgangmessung für grössere PV-Anlagen abgeschafft; spätmöglichst. Oder investieren in dezentrale Stromspeicher für Netzstabilität? Fehlanzeige. Kurz, vier Jahrzehnte energetischer Aargauer-Energie-Tiefschlaf bis zum bösen Erwachen.

Wegen dem Totalversagen der Stromversorger müssen wir nun mit grosser Eile die Energieversorgung ausbauen. Dazu dient der Mantelerlass. Es sind hohe Investitionen nötig und, wie beim Ausbau der Wasserkraft im letzten Jahrhundert, wird das auch wirtschaftlich ein Erfolg werden, sowieso wenn wir die Anlagenkomponenten ebenfalls wieder selber bauen würden. ‚Billigenergie‘ ist das Schlagwort der konservativen Blender, das hatte Jeremias Gotthelf schon 1842(!) erkannt und beschrieben in ‚Die schwarze Spinne‘: Selber anpacken und sparen anstatt verschwenden.

Markus Dietschi, Co-Präsident